Definition
Marke und
Markenschutz
Was ist
eine Marke?
Eine Marke stellt einen wesentlichen Teil Ihres
Unternehmenswertes dar. Die Marke ist ein besonderes, rechtlich
geschütztes Zeichen, welches dazu dient, die Waren und
Dienstleistungen Ihres Unternehmens zu kennzeichnen.
Welche
Funktionen
erfüllt eine Marke?
Ihre Marke weist Ihre Produkte und
Dienstleistungen eindeutig Ihrem Unternehmen zu und unterscheidet sie
somit von denen Ihrer Konkurrenten (= Unterscheidungsfunktion). Zudem
sichert Ihre Marke das Vertrauen Ihrer Kunden in die Qualität
Ihrer Produkte und Dienstleistungen. So werden Ihre Werbeaktionen
sinnvoll und versprechen Erfolg (= Garantie- und
Wiedererkennungsfunktion). Weiterhin können Sie als
Markeninhaber Ihren Mitbewerbern untersagen, identische oder
verwechslungsfähige Marken zu verwenden (=
Verteidigungsfunktion).
Vorteile und Rechte durch die
Eintragung der
Marke des Markeninhabers?
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber
regelmäßig das alleinige Recht, die Marke
für die
geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.
Marken
können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und
veräußert
werden. Der Inhaber einer Marke kann ferner ein Nutzungsrecht an
seiner Marke - eine Markenlizenz - einräumen.
Was sind die Voraussetzungen
für eine
Eintragung?
Voraussetzung für die Eintragung einer Marke
bei einem Markenregister ist, dass das Zeichen schutzfähig ist
und keine absoluten
Schutzhindernisse gegen die
Eintragung sprechen.
Welche Zeichen/Bezeichnungen
sind als Marke
eintragungsfähig?
Schutzfähig sind solche Zeichen, die geeignet
sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen
anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Buchstaben,
Ziffern, Wörter, Abbildungen oder auch Farben oder
Geräusche
in Form von Hörzeichen sein. Namen können als
Wortmarken,
Logos als Bildmarken geschützt werden. Eine Kombination von
Wort- und Bildbestandteilen kann als Wort-/Bildmarke angemeldet
werden.
Wann muss/ darf das ®
- Zeichen
verwendet werden?
Bitte beachten Sie, dass das ® - Zeichen (für
"registered trademark") erst dann verwendet werden kann,
wenn ein Schutzrecht besteht, das heißt
regelmäßig,
wenn die Marke eingetragen ist. Es besteht allerdings keine Pflicht
zur Nutzung entsprechender Hinweise.
Wie
kann ein Markenschutz erzielt werden?
Wie
entsteht der Markenschutz?
Der
Schutz einer Marke entsteht für den Schutzbereich Deutschland
regelmäßig durch die Eintragung in das Register des
Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Vor der Eintragung muss die
Anmeldung erfolgen.
Der
Markenschutz kann neben der Anmeldung und Eintragung auch durch Verkehrsgeltung
infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im
Geschäftsverkehr
oder durch notorische
Bekanntheit
entstehen. Der schwierige und kostenintensive Nachweis für
eine
solche Verkehrsgeltung ist von dem Markeninhaber zu erbringen.
Hinsichtlich notorischen bekannter Marken ist dies
grundsätzlich
nur bei überragenden Weltmarken der Fall. Falls Sie eine
markenrechtlich geschützte Rechtsstellung anstreben, sollten
Sie
sich aber darauf nicht verlassen, sondern besser die Marke
fachmännisch anmelden lassen.
Wir
stehen Ihnen dabei gerne fachlich zur Seite.
Schutzdauer
von eingetragenen Marken?
Die
Schutzdauer einer Registermarke beginnt mit dem Anmeldetag (§
33
MarkenG) und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der
Anmeldetag fällt (§ 47 MarkenG). Die Schutzdauer kann
um
jeweils zehn Jahre verlängert werden. Sie können die
Schutzdauer immer wieder um jeweils 10 Jahre durch Entrichtung der
Verlängerungsgebühr erweitern. Die
Verlängerung der
Marke wird nach Zahlungseingang schriftlich bestätigt.
Ende
des Markenschutzes durch Löschung?
Ihre
Marke wird gelöscht, wenn gegen Ihre Marke nach ihrer
Eintragung Widerspruch von einem Markeninhaber mit
„älteren“ Rechten
eingelegt wird oder ein Löschungsantrag, z.B. wegen fehlender
ausreichender Nutzung gestellt wird und dieser Widerspruch oder
Löschungsantrag Erfolg hat.
VORGEHEN
MARKENSCHUTZ
Schritt 1
Recherche und Anmeldung führt zur Eintragung der Marke
Welcher
Schutzumfang ist im konkreten Fall erforderlich?
Sie sollten
zusammen mit einem Fachmann genau
eruieren, in welchem Bereich Sie derzeit und in naher Zukunft planen
Ihr Produkt und Ihre Dienstleistungen zu nutzen. Erforderlich ist
eine Festlegung örtlich (z.B. deutschland- oder EU-weit) sowie
eine Eingrenzung der für Sie wichtigen Waren- und
Dienstleistungsklassen ohne den Benutzungszwang nicht einhalten zu
können, d.h. die Marke für entsprechende Klassen
nicht
ausreichend nutzen zu können. Hier ist eine gute Beratung und
Auswahl des Schutzumfangs unumgänglich. Denn ohne
große
Erfahrung bei Markenanmeldungen kann Ihre Marke durch nicht passende
Auswahl des Schutzumfangs wegen Verfalls gelöscht werden. Sie
produzieren damit Kosten für die Anmeldung, aber
„verspielen“
Ihren Markenschutz trotzdem.
- Deutsche
Marke - Marke für den Schutzbereich Deutschland
Die
nationale deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt
angemeldet und in das entsprechende Register angemeldet. Der
Schutzbereich der Marke ist dementsprechend auf Deutschland
beschränkt.
Die
Gemeinschaftsmarke dient wie die nationale Marke dazu, Waren und
Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Die
Eintragung einer Gemeinschaftsmarke bietet den Vorteil eines
einheitlichen Schutzes in allen Ländern der
Europäischen
Union (EU). Erforderlich hierfür ist lediglich ein
Eintragungsverfahren bei Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt
(HABM). Dies ist ein zeitlicher und auch ein finanzieller Vorteil.
- Internationale
Markenanmeldung/ IR-Marke
Beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marken gelten
ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Falls Sie den Schutz Ihrer Marke ausdehnen wollen,
können Sie einen Antrag auf Internationale
Registrierung
(IR) bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum
(WIPO/OMPI)
stellen bzw. durch Ihren Anwalt stellen lassen. Bitte
beachten Sie, dass Sie als jemand, der nicht in Deutschland seinen
Wohnsitz hat, grundsätzlich einen Anwalt zur Anmeldung
benötigen. Zudem ist es schon aufgrund der aufgezeigten
Risiken
ratsam, einen Anwalkt einzuschalten.
Welche
Waren- und Dienstleistungsklassen und welche
eines passenden Klassenverzeichnisses sind Ihrer Marke zuzuordnen?
- Waren-
und Dienstleistungsklassen
Grundlage
für die Einteilung in Waren- und Dienstleistungsklassen ist
regelmäßig die entsprechende Internationale
Klassifikation
für die Eintragung von Marken (Nizzaer Klassifikationsabkommen
-
KA). Diese unterteilt 34 Warenklassen (Klasse 1-34), für die
die Markeninhaber Ihre Waren anmelden können und 11
Dienstleistungsklassen (Klasse 35-42) für die anzumeldenden
Dienstleistungen.
- Einzureichendes
Waren- oder
Dienstleistungsklassen-Verzeichnis
Neben
den erforderlichen Anmeldeformularen ist ein Verzeichnis über
die anzumeldenden Waren- und Dienstleistungsklassen einzureichen, die
mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Das Nizzaer
Klassifikationsabkommen (KA) unterteilt die einzelnen Klassen in
viele Waren und Dienstleistungen, wobei es sehr wichtig ist, die auf
den Fall passenden Bezeichnungen – und nur diese -
auszuwählen.
Gerade aufgrund des sich immerzu verändernden Markte mit neuen
Waren und Dienstleistungen ist es dabei erforderlich, mit fachlichem
Blick auch über das KA hinaus zu blicken und entsprechende
ggf.
neue Unterteilungen und Begrifflichkeiten gegenüber der
Behörde
zu kommunizieren und anzumelden.
Schritt 2
Überwachung und Vorgehen gegen Markenverletzungen |
|
markenschutz


Mit
freundlicher Genehmigung von
DOM EDITION
Köln
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