Markenüberwachung
Warum
ist eine Markenüberwachung wichtig?
Auch
nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie
regelmäßig
Recherchen durchführen bzw. durchführen lassen, nur
so
können Sie Ihre eingetragene Marke wirkungsvoll
überwachen
und verteidigen. Durch die Überwachung der neu eingetragenen
Marken und die entsprechende Auswertung durch einen Fachmann sind Sie
informiert und können durch die Auswertung beurteilen, ob zum
Beispiel eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer eigenen Marke besteht.
Sie können dann zum Beispiel rechtzeitig ein Widerspruchs-
oder
Löschungsverfahren einleiten lassen.
Gerade
die weiter steigende Anzahl von derzeit fast 6.000 Anmeldungen beim
DPMA im Monat verdeutlicht die Gefahr, dass unter diesen
„Neuzugängen“ verwechslungsfähige Bezeichnungen
enthalten sind und durch Nutzung, ohne dass sich der ältere
Markeninhaber verteidigt, erstarken können.
Dies
kann zur sogenannten Markenverwässerung führen. Bei
einer
fachlichen Markenüberwachung werden Sie als Markeninhaber auf
neu registrierte Marken hingewiesen, die identisch oder Ihrer Marke
ähnlich sind. So ist ein rechtzeitiges anwaltliches Handeln
gegenüber dem Verletzter, z.B. schon durch Widerspruch beim
DPMA, möglich. Andernfalls, wenn also eine identische oder
ähnliche Marke eingetragen wird, besteht die große
Gefahr,
dass die Unterscheidungskraft Ihrer Marke leidet oder Sie sogar das
Markenrecht verlieren.
Um
die Verwässerung zu vermeiden, sollten unbedingt auch die
Wettbewerber im Markt beobachtet werden, die oftmals nachgeahmte
Bezeichnungen nicht eintragen lassen. Dementsprechend müssen
Sie
und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens unbedingt für eine
solche
Bezeichnungsnutzung durch Dritte sensibilisiert werden.
Wie
umfangreich eine Markenüberwachung ausfallen soll ist sehr
unterschiedlich. Es ist eine Kosten-Nutzen-Entscheidung, die Sie
gemeinsam mit einem Fachmann treffen sollten. Gerne
stehen wir Ihnen von der Schulung Ihrer Mitarbeiter bis hin zur
Markenüberwachung zur Seite.
Was
sind die Konsequenzen/Möglichkeiten bei einer Markenverletzung
durch einen Dritten?
- Einlegung
eines Widerspruchs bei der
Markenbehörde innerhalb von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Eintragung der Ihre Rechte verletzenden
Marke! Dies ist die beste
und kostengünstigste
Variante und erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die andere Marke
noch nicht lange eingetragen ist, sich also
regelmäßig noch nicht etabliert haben wird.
- Sie
können gegen den Verletzer Ihrer Markenrechte durch einen
spezialisierten Anwalt auffordern lassen, eine
Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer zu
übersendenden Abmahnung abgeben zu lassen. Sobald Ihnen diese
vorliegt, sind Ihre Rechte gesichert.
- Falls
die Unterlassungserklärung nicht oder nicht in der Form
wie sie erforderlich ist, abgegeben wird, sollten Sie durch einen
Anwalt eine einstweilige Verfügung, welche auf Unterlassung
gerichtet ist, vor dem zuständigen Zivilgericht beantragen
lassen.
- Zudem
können Sie durch einen Anwalt Auskunft- und
Schadensersatz-Ansprüchen vor dem Zivilgericht geltend machen.
- Zuletzt
besteht die Möglichkeit mit der Gegenseite eine
außergerichtliche Abgrenzungsvereinbarung zu
schließen. Diese zielt darauf, dass beide Parteien die Marke
für Ihre Zwecke verwenden können, allerdings begrenzt
durch die Nutzung der anderen Parteien. Hier ist eine gewissenhafte und
umfassende Prüfung und Einschätzung
möglicher abgrenzbarer Nutzungsbereiche durch einen Fachmann
und entsprchenden Entwurf einer Vereinbarung anzuraten.
Was
kostet eine Markenüberwachung?
Hierzu machen wir Ihnen gerne ein individuelles
Angebot.
|
markenüberwachung


Mit
freundlicher Genehmigung von
DOM EDITION
Köln
|